Andrea Heuser zur Fachberaterin für Unternehmensnachfolge ernannt

Wir gratulieren unserer Sozia Andrea Heuser zur Erlangung der Qualifikation „Fachberaterin für Unternehmensnachfolge“, die vom Deutschen Steuerberater-Verband e.V. (DStV e.V.) verliehen wird.

CBH Rechtsanwälte verstärkt damit die Kompetenz des Bereichs Unternehmen und Finanzen, für den Rechtsanwältin Heuser seit November 2001 erfolgreich tätig ist. Die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)“ verlangt den Nachweis vertiefter (insbesondere steuer- und erb-)rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Kenntnisse im Hinblick auf Übernahmefragen, Nachfolgemodelle und -prozesse, Kaufverträge, Unternehmensbewertung, Finanzierungsfragen sowie Haftung und Besonderheiten internationaler Unternehmensnachfolge.

Rechtsanwältin Heuser ist bereits seit 2008 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind die Begleitung mittelständischer Unternehmen bei M&A-Transaktionen, national wie international, sowie die Begleitung in Fragen der Unternehmensnachfolge. Zu ihrer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht gehört darüber hinaus die gestaltende Beratung genauso wie die Beratung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.