Schwellenwerte erhöhen sich zum 01.01.2018

Turnusmäßig werden die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen zum 01.01.2018 angepasst.

Zum Jahreswechsel werden die Schwellenwerte für europaweite Vergaben angepasst und dabei leicht angehoben. In den nächsten Tagen soll dazu eine entsprechende EU-Verordnung veröffentlicht werden. Das berichtet das Online-Magazin KOMMUNAL, welches in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) herausgegeben wird.

Die aktuellen und künftigen Schwellenwerte stellen sich wie folgt dar, wobei sich die Beträge jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen:

seit 01.01.2016

ab 01.01.2018

Bauaufträge

5.225.000,00 €

5.548.000,00 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

209.000,00 €

221.000,00 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenauftraggeber)

 418.000,00 €

443.000,00 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)

135.000,00 €

144.000,00 €

Eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ist nicht erforderlich, da die EU-Vorschriften durch Verweisung der Vergabeverordnungen unmittelbar gelten.

Mancher nach den aktuellen Schwellenwerten europaweit auszuschreibende Auftrag kann daher bei Veröffentlichung ab dem 01.01.2018 national ausgeschrieben werden, was den Spielraum für öffentliche Auftraggeber etwas erhöht.