DAV zur Frage des „Eigentums“ an Daten und Informationen

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat kürzlich durch den Ausschuss Informationsrecht seine Stellungnahme "zur Frage des „Eigentums“ an Daten und Informationen" veröffentlicht, die u. a. einen Überblick zur in Deutschland geltenden Rechtslage gibt.

Der DAV begleitet die Diskussion über die Entwicklung eines eigenständigen Dateneigentums auf europäischer Ebene. Einleitend weist der DAV darauf hin, dass in den letzten Jahren zunehmend darüber diskutiert worden sei, ob es neben ohnehin schon gegebenen diversen Rechten an Daten oder Datensammlungen ein eigenständiges „Eigentum“ an Daten geben soll, das unabhängig ist vom Eigentum am Datenträger.

Die EU-Kommission befasst sich derzeit im Rahmen ihrer Strategie für den Digitalen Binnenmarkt mit der Frage, ob es gesetzlicher Regelungen zum „Dateneigentum“ bedarf. Sie hat angekündigt, diese Überlegungen im Januar 2017 in einem Legislativvorschlag zu „Unjustified data location restrictions“ und voraussichtlich einem nicht legislativen Instrument zu den Themen Dateneigentum und Haftung im Rahmen der „Free Flow of Data Initiative“ vorzustellen. Der DAV begrüßt die derzeit begonnene Prüfung.

In seiner Stellungnahme befasst sich der DAV zunächst mit den Rechtsgrundlagen zum Schutz von Daten (Ziff. 1). Im Folgenden werden die bestehenden und fehlenden Herausgabeansprüche angesprochen (Ziff. 2). Die Interessenlage der Beteiligten ist nach Ansicht des DAV höchst komplex und wird unter drei Aspekten – Integritätsschutz, Vertraulichkeitsschutz, wirtschaftliche Zuordnung – näher erläutert (Ziff. 3). Vielfach gehe es bei den Diskussionen nicht um Ausschließlichkeitsrechte, sondern um den Versuch, Herrschafts- oder sogar Exklusivrechte an Informationen zu begründen. Im Hinblick darauf, dass in einer offenen Gesellschaft die Informationsfreiheit einen hohen Stellenwert habe, warnt der DAV vor einer solchen Vermengung (Ziff. 4).

Zwar fordere eine unklare Rechtslage oft den Gesetzgeber, aber im Bereich „Dateneigentum“ bzw. der „Ausschließlichkeitsrechte an Informationen“ seien die juristischen Ansätze noch weitgehend ungeklärt. Im Ergebnis warnt der DAV vor übereilter Gesetzgebung auf europäischer Ebene und empfiehlt, „zunächst die weitere Diskussion abzuwarten, die Rechtslage auch in anderen EU-Mitgliedstaaten zu untersuchen und erst danach gesetzgeberische Lösungen zu entwickeln“ (Ziff. 5).

Quelle: Stellungnahme des DAV durch den Ausschuss Informationsrecht zur Frage des „Eigentums“ an Daten und Informationen, Stellungnahme Nr. 75/2016, November 2016