Neues Bundesdatenschutzgesetz steht – Umsetzung zum 25.05.2018 !

Am 12.05.2017 hat der Bundesrat seine Zustimmung für ein neues Bundesdatenschutzgesetz erteilt. Das neue Gesetz wird gleichzeitig mit der Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 in Kraft treten.

Die Verabschiedung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes erfolgte mit Blick die durchaus erheblichen Änderungen und Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung und den beträchtlichen Umfang des reformierten Bundesdatenschutzgesetzes vergleichsweise rasch. Damit haben die Unternehmen nunmehr noch insgesamt rund ein Jahr Zeit, sich auf die insgesamt (!) neuen Datenschutzanforderungen einzustellen und insbesondere ihre internen Prozesse zu verifizieren und anzupassen.

Insgesamt ist zu konstatieren, dass sich der nationale Gesetzgeber entgegen zahlreicher Stimmen aus der Wissenschaft keineswegs auf ein möglichst „schlankes“ Gesetz in Ergänzung zur Datenschutzgrundverordnung beschränkt, sondern im Gegenteil in weitem Umfang von den durchaus zahlreichen Öffnungsklauseln der Datenschutzgrundverordnung und entsprechendem Gestaltungsspielraum Gebrauch gemacht hat. Umfangreichere Regelungen finden sich insbesondere zum Datenschutzbeauftragten, zur Videoüberwachung, zum Schutz von Mitarbeiterdaten und auch zu Betroffenenrechten, die zum Teil nicht unerheblich beschränkt werden.

Ob diese Regelungsintensität der von der Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich intendierten Rechtsvereinheitlichung zuträglich ist, darf hinterfragt werden, insbesondere wenn sonstige Mitgliedstaaten – was zu erwarten steht – abweichende Regelungen treffen. Dabei ist auch nicht die Gefahr zu unterschätzen, dass sich etwaige „Alleingänge“ von Mitgliedstaaten durch die Nutzung von Öffnungsklauseln stets der Gefahr aussetzen, den von der Datenschutzgrundverordnung vorgesehenen Gestaltungsspielraum zu verlassen und sich in Widerspruch zu den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung zu stellen.

Quellenhinweise:

Gesetzesentwurf mit Begründung: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811325.pdf
Beschluss des Bundestages: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18231.pdf
Änderungen auf Grundlage Stellungnahme des Bundesrates: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/120/1812084.pdf