EVB-IT Dienstleistungsvertrag erneuert

Seit dem 01.02.2018 stehen der öffentlichen Hand neue Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen zur Verfügung.

Auf Empfehlung des IT-Planungsrates stellt der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO Bund) seit dem 01.02.2018 ein neues Muster des EVB-IT Dienstleistungsvertrages (Version 2.0) bereit. Das neue Vertragsmuster wurde zwischen Vertretern der öffentlichen Hand und dem Branchenverband Bitkom verhandelt und ersetzt die noch aus dem Jahr 2002 stammende gleichnamige Vorgängerversion.

Der Anwendungsbereich des EDV-IT Dienstleistungsvertrages erstreckt sich nunmehr über Einzelaufträge hinaus auch auf Dauerschuldverhältnisse und Abrufkontingente. Eine weitere maßgebliche Änderung betrifft die Regelungen zu Nutzungsrechten, die dem öffentlichen Auftraggeber in Orientierung an den EVB-IT Systemvertrag umfassendere Rechte an den Dienstleistungsergebnissen sichern als dies bislang der Fall war. Unter Nr. 9 des Vertragsmusters können die Parteien eine jeweils dem Einzelfall angemessene Regelung abstimmen. Das bisherige Haftungskonzept wurde aufgegeben und durch neue Regelungen ersetzt. Daneben wurden die Rechte bei Schlechtleistungen auftraggeberfreundlicher ausgestaltet. Um eine Arbeitnehmerüberlassung auszuschließen, sieht der Vertrag unter Nr. 2.1 ausdrücklich die Verpflichtung der Vertragspartner vor, durch organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, dass die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers ausschließlich dessen Direktionsrecht und Disziplinargewalt unterstehen.

Eine Anwendungshilfe für den neuen Mustervertrag wird beim CIO Bund derzeit noch vorbereitet und soll in Kürze veröffentlicht werden.

Das neue Vertragsmuster steht unter folgendem Link zum Abruf bereit: https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/EVB-IT-und-BVB/Aktuelle_EVB-IT/aktuelle_evb_it_node.html#doc4623280bodyText6