Artikel von Prof. Dr. Stefan Hertwig in der FAZ und im Spiegel zu den Folgen der Air Berlin Insolvenz

Unser Partner Prof. Dr. Stefan Hertwig hat am 20.12. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (S. 18) einen Artikel unter der Überschrift

„Wenn ein Darlehen zum Zuschuss wird – Für den Kredit an Air Berlin müssen nun womöglich andere geradestehen“ veröffentlicht und er wurde hierzu von der Zeitschrift ‚Der Spiegel‘ interviewt (Ausgabe 52/2017, S. 60: ‚Die Lufthansa haftet. – Fachanwalt sieht gute Chancen, den Notkredit bei der Fluglinie einzutreiben‘)“.

Er legt in beiden Veröffentlichungen dar, dass alle Erwerber von Teilen der insolventen Fluglinie Air Berlin mindestens den Betrag als Kaufpreis bezahlen müssen, der zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes und damit der Start- und Landerechte aufgewendet werden musste. Bleiben die Kaufpreise dahinter zurück, dann kann der Staatskredit nicht zurückgezahlt werden und verwandelt sich in einen verbotenen verlorenen Zuschuss zu Gunsten der Erwerber.