CBH Rechtsanwälte erzielen Vertragsauflösung der Kölner Haie mit Philip Gogulla

Die Kölner Haie und Philip Gogulla gehen getrennte Wege. Der 8-malige deutsche Meister KEC „Die Haie“ und Stürmer Philip Gogulla haben sich einvernehmlich auf eine Beendigung der Zusammenarbeit geeinigt.

Die Verantwortlichen des KEC hatten dem Ex-Nationalspieler Gogulla nach dem Saisonende im März mitgeteilt, dass sie trotz eines bis 2019 laufenden Vertrages sportlich nicht mehr mit ihm planen. Ein anschließend vorgelegtes Angebot der Haie zur vorzeitigen Vertragsauflösung lehnte Gogulla ab und klagte Anfang Mai vor dem Arbeitsgericht Köln u.a. auf Beschäftigung. Der Gütetermin am 8. Mai 2018 blieb zunächst ohne Ergebnis. Außergerichtlich konnte nun in weiteren Beratungen eine Lösung, die eine Beendigung des Vertragsverhältnisses beinhaltet und über die im Übrigen Stillschweigen vereinbart wurde, erzielt werden. Damit ist der für den 21. Juni 2018 anberaumte Kammertermin vor dem Arbeitsgericht hinfällig. CBH Arbeitsrechtler Dr. Jörg Laber, der den KEC bereits seit einigen Jahren juristisch berät, vertrat die Haie auch in dieser Angelegenheit.