Dr. Christoph Naendrup, LL.M.
Wenn Ihr Unternehmen bereits ab dem 01.01.2023 dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterfällt, dann sind nun die Dokumentations- und Berichtspflichten des § 10 LKSG zu erfüllen! Gilt das LkSG für Sie erst ab dem 01.01.2024, haben Sie noch ein Jahr Zeit.
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