Bundeskartellamt: Höhere Flugpreise nach „Air Berlin“ – Insolvenz rechtfertigen kein Missbrauchsverfahren

Mit Pressemitteilung vom 29.05.2018 hat das Bundeskartellamt bekannt gegeben, die zeitweilige Erhöhung der Flugpreise bei der Lufthansa in der Folge der Insolvenz von Air Berlin nicht zum Anlass zu nehmen, ein Missbrauchsverfahren einzuleiten.

Hintergrund:

Nach der Insolvenz von Air Berlin hatte die Lufthansa auf einigen innerdeutschen Strecken für eine geraume Zeit (einige Monate) ein Quasimonopol inne. Zahlreiche Kunden haben sich daraufhin beim Bundeskartellamt beschwert, woraufhin die Behörde Vorermittlungen aufgenommen hatte.

Festgestellt werden konnte dabei, dass Lufthansa Tickets nach der Insolvenz von Air Berlin im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um 25-30% teurer waren, mit in Einzelfällen sogar deutlich höheren Preisanhebungen. Im Rahmen der Ermittlungen wurden dabei die Flugpreise von Lufthansa und Eurowings anhand beispielhaft ausgewählter Flüge im Herbst 2017 mit identischen Flügen aus dem Vorjahr verglichen. In einem zweiten Schritt wurden Preisdaten für die gleichen Flüge aus dem Februar 2018 erhoben, um den Effekt des Markteintritts von easyJet nachvollziehen zu können. Die Ermittlungen beziehen sich auf die 13 passagierstärksten innerdeutschen Strecken. Auf diesen Strecken wurden stichprobenartig insgesamt 412 Flüge an 44 Stichtagen untersucht. Insgesamt umfasste die Datengrundlage 56.064 Einzeltickets von Lufthansa und Eurowings.

Mitteilung des Bundeskartellamts

Nach Prüfung und Mitteilung des Bundeskartellamts sei der beobachtete Preisanstieg zwar erheblich, rechtfertigte aber nicht die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens. Wie das Amt mitteilt, sei es vielmehr „konsequenter Fusionskontrolle“ zu verdanken, dass zeitnah ein weiterer Martteilnehmer, das Unternehmen easyJet, auf den Plan getreten sei. Im Anschluss seien die Preise dann auf den entsprechenden Strecken wieder umgehend gesunken.

Zu berücksichtigen sei außerdem gewesen, dass auf den untersuchten innerdeutschen Verbindungen durch die Air Berlin-Insolvenz zeitweise ein starker Kapazitätsrückgang festzustellen gewesen sei. Dieser hätte sich auch in einer intakten Konkurrenzsituation in steigenden Preisen niedergeschlagen, so das Amt weiter.

Das Amt teilt abschließend mit, es werde die Entwicklungen auf den innerdeutschen Flugmärkten weiterhin intensiv beobachten. Bei etwaigen Hinweisen auf missbräuchlich überhöhte Preise, werde das Amt erneut eine Verfahrenseinleitung prüfen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 29.05.2018