CBH unterstützt das diesjährige Kölner Mediensymposium zum Thema Meinungsfreiheit im Internet

Am 13. Juni 2017 veranstaltet die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht mit Unterstützung von CBH Rechtsanwälten das 8. Kölner Mediensymposium.

Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung DGG und der Landesanstalt für Medien NRW widmet sich das diesjährige Mediensymposium der Meinungsfreiheit und ihrer Grenzen im Netz.

Prominente Diskussions- und Podiums-Teilnehmer sind u.a. Herr Prof. Danwitz, Kammerpräsident am EuGH, Herr Dr. Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW, sowie Dr. Haller als Leiter der Google-Rechtsabteilung für Nordeuropa.

Die Verbreitung der freien Meinung genießt besonderen Schutz; auch im Netz. Die Grenzen dieser Freiheit werden durch unkontrollierte Verbreitung von Hass und bewusst verzerrenden Falschmeldungen überstrapaziert.

Muss der Staat die Sozialen Medien ähnlich beaufsichtigen, wie den Rundfunk? Darf er meinungsrelevante Inhalte in Sozialen Medien unkontrolliert lassen, weil sie dort keine nennenswerten Gefahren für Staat und Gesellschaft entfalten? Ist das NetzDG des Bundes der richtige Weg, um dem Einhalt zu gebieten oder sind die Länder als Medienregulierer gefragt?

Über allem steht die Frage, ob der Satz: „Im Zweifel für die Meinungsfreiheit“ heutzutage auch im Netz noch Geltung beanspruchen kann.

Bei Interesse an der Teilnahme können Sie Ihre Anmeldung via Email oder Fax gern an folgende Anschrift richten:

email: Michaela.schlitte@th-koeln.de

Fax: +49 221-8275-3590