„Natur auf Zeit“ – CBH und die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sind Forschungsnehmer des Bundesamtes für Naturschutz

Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) wird das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) „Natur auf Zeit – Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen“ durchgeführt. Gemeinsam mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (SRK) sind CBH Rechtsanwälte Forschungsnehmer des BfN und bearbeiten das Projekt seit August 2016.

„Natur auf Zeit“ bezeichnet die in der Regel spontane Entwicklung von Natur auf gegenwärtig nicht genutzten Flächen wie etwa auf Industriebrachen, gewerblichen Reserveflächen oder Flächen des rohstoffabbauenden Gewerbes. Das Potenzial für die Natur ist groß, doch mangelt es in der Praxis häufig an Rechtssicherheit bei der Frage, ob die „Natur auf Zeit“ beseitigt werden darf, wenn die Fläche (erneut) der Nutzung zugeführt werden soll. SRK und CBH beleuchten die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen für „Natur auf Zeit“. Einen Schwerpunkt bildet das Artenschutzrecht.

Das Forschungsprojekt stößt aufgrund seiner hohen Praxisrelevanz auf großes Interesse. Am 16.01.2017 fand im BfN ein von SRK und CBH organisierter und durchgeführter Workshop mit rund 50 Experten aus den Bereichen Verwaltung, Naturschutz und Wirtschaft statt, auf dem die Forschungsnehmer erste Ergebnisse präsentierten und mit den Teilnehmern deren Erfahrungen diskutierten konnten.

Da „Natur auf Zeit“ gerade für die biologische Vielfalt eine große Chance bedeutet, stellten Thomas Muchow (SRK) und Dr. Cornelia Wellens (CBH) das Projekt am 23.03.2017 in einem Werkstattbericht auf dem Dialogforum 2017 des „Unternehmens Biologische Vielfalt 2020“ in Berlin vor.

Im Laufe des Jahres ist eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse geplant.

Ansprechpartnerin: Dr. Cornelia Wellens – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht