Multi-Vertriebskonzepte und ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz – Fachbeitrag von Dr. Sascha Vander

Es zählt zu den durchaus verbreiteten Vertriebskonzepten, dass Hersteller neben ihrer eigenen und unmittelbaren Vermarktungstätigkeit von Markenprodukten zusätzliche Absatzchancen dadurch generieren, dass eigene Produkte auch Drittanbietern zu Zwecken einer Vermarktung unter deren Bezeichnungen zur Verfügung gestellt werden. Unter dem Gesichtspunkt ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes kann dies allerdings kritisch sein.

Sofern und soweit Produkte aufgrund ihrer Besonderheiten einem wettbewerbsrechtlichen ergänzenden Leistungsschutz zugänglich sind, ist jedoch zu beachten, dass Hersteller mit entsprechenden Multi-Vertriebskonzepten Gefahr laufen, einen möglichen oder gar bestehenden lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz bzw. die für einen solchen Schutz erforderliche Herkunftseignung selbst zu torpedieren.

CBH-Partner Dr. Sascha Vander hat sich in einem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift Wettbewerb und Praxis (WRP 2016, 169) dem vorgenannten Problemkreis angenommen und zeigt Fallstricke und mögliche Lösungsansätze auf.

Den Beitrag mit dem Titel „Multi-Vertriebskonzepte und ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz – Selbst veranlasste Torpedierung lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes?“ finden Sie nachstehend:

Beitrag im Volltext