Hürden und Herausforderungen bei E-Mail-Werbung

Dr. Sascha Vander, LL.M. widmet sich in einem Fachbeitrag einer jüngeren BGH-Entscheidung zum Thema E-Mail-Werbung und den sich daraus ergebenden, zum Teil durchaus weitreichenden Folgen. Der Beitrag ist unter dem Titel "Neue Hürden für E-Mail-Werbung - zugleich Anmerkung zu BGH, Urt. v. 14.03.2017 - VI ZR 721/15" erschienen in: Der Betrieb 2017, 1251.

Abstract:

„Werbe-E-Mails sind ein effektives Marketinginstrument. Ohne Einwilligung stellt das Zusen-den gegenüber einem Unternehmen allerdings einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. In einem aktuellen Urteil befasst sich der BGH mit den Anforderungen, die an eine wirksame Einwilligung zu stellen sind, und der Reichweite des Unterlassungsanspruchs, wenn eine solche nicht vorliegt. Für Unternehmen ist die Entschei-dung von hoher praktischer Relevanz – nicht zuletzt auch wegen ihrer datenschutzrechtlichen Implikationen, da der BGH davon ausgeht, dass sich ein Werbetreibender im Interesse der Erfüllung bestehender Unterlassungspflichten über einen etwaigen Widerspruch des Be-troffenen zur Speicherung einer betroffenen E-Mail-Adresse bzw. Information von Werbe-partnern hinwegsetzen darf und wohl auch muss.“