Krankmeldung – was nun?

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers steht der Arbeitgeber häufig vor der Frage, welche Rechte ihm während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls zustehen.

Im Hinblick auf die Planung und reibungslose Weiterführung betrieblicher Abläufe können Informationen über die Art und Dauer der Erkrankung unerlässlich sein. Fraglich ist indes, inwieweit das Weisungsrecht des Arbeitgebers während der Krankheit fortbesteht und ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ungeachtet der bestehenden Erkrankung kontaktieren darf. CBH-Partner Dr. Jörg Laber befasst sich damit sowie mit den zulässigen Reaktionen des Arbeitnehmers auf solche Maßnahmen in seinem Beitrag in der Zeitschrift arbrb Arbeits-Rechts-Berater (Heft 5, S. 150 ff.).