Kündigungsfristen gestalten – Individual- und tarifvertragliche Möglichkeiten zur Abweichung vom gesetzlichen Fristenregime

In der arbeits- und tarifvertraglichen Praxis werden häufig andere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart. Während regelmäßig Klarheit darüber besteht, dass kürzere als die gesetzlichen Fristen nur in den Fällen des § 622 Abs. 3 – 5 BGB zulässig sind, stößt die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen nur selten auf Bedenken, beinhaltet doch die Verlängerung der Kündigungsfrist für den Bestand des Arbeitsverhältnisses eine sichernde Funktion.

Gleichwohl kann sich aus einem längeren zeitlichen Umfang der Frist eine unwirksame Bindung des Arbeitnehmers an das Arbeitsverhältnis ergeben.

CBH-Partner Dr. Jörg Laber und Rechtsanwalt Tomislav Santon befassen sich in ihrem Beitrag in der Zeitschrift ArbRB (Arbeits-Rechtsberater, Heft 2/2018, S. 57 ff.) unter Auswertung der neuesten BAG-Rechtsprechung v. 26.10.2017 – 6 AZR 158/16 mit den für eine Abweichung vom gesetzlichen Fristenregime zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten.