Neues Vergabrecht regiert in Vertragsdurchführung hinein

Vorsicht bei großen Nachträgen mit öffentlichen Auftraggebern

Am 18. April ist das neue deutsche Vergaberecht in Kraft getreten, mit welchem die europäischen Vergaberichtlinien aus dem Jahre 2014 umgesetzt werden. Der neue § 132 GWB befasst sich mit den „Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit“, also mit der Beauftragung von Nachträgen. Hier werden den Auftragnehmern erhebliche zusätzliche Risiken aufgebürdet.