CBH verteidigt Bebauungsplan der Gemeinde Westerkappeln vor dem Oberverwaltungsgericht Münster

Am 29.06.2017 fand vor dem Oberverwaltungsgericht Münster die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren eines Bebauungsplans der Gemeinde Westerkappeln statt (Az. 10 D 97/15.NE).

Rechtsanwältin Dr. Cornelia Wellens, CBH Rechtsanwälte, hat die Gemeinde bereits im Bebauungsplanverfahren beraten und vertritt sie nun auch gegen die Normenkontrollklage einer Anwohnerin. Diese sieht sich durch erhöhte Lärmbelastung, den der Verkehr in das neue Baugebiet hervorrufe, beeinträchtigt. Doch sind die Gemeinde und ihre Prozessbevollmächtigte der Meinung, dass sich der Rat der Gemeinde in seiner Abwägung ordnungsgemäß mit der nur geringfügig steigenden Verkehrs- und Lärmbelastung im Umfeld beschäftigt hat. Nach ihrer Auffassung entsprechen auch die artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Steinkauz, den Feldsperling und den Kiebitz den Vorgaben des Naturschutzrechtes, und die Forderung nach einer Verträglichkeitsprüfung wegen der Auswirkungen des Baustellenverkehrs auf ein weit über 6 ha großes und einen halben Kilometer vom Plangebiet entferntes Vogelschutzgebiet ist überspannt. Die Prozessbevollmächtigte der Gemeinde betont, dass es sich hier um keine schwierige Planungssituation handelt. In der Praxis gebe es ganz andere Verfahren, die etwa in Vogelschutzgebieten verwirklicht werden sollten oder mit Lärmbelastungen oberhalb der Gesundheitsgefährdungsgrenze umgehen müssten. Dies sei hier alles nicht der Fall. Es gehe lediglich darum, dass 80 Familien in einem neuen Baugebiet ein Eigenheim finden, und trotzdem habe die Gemeinde Tausende Seiten Verfahrensakten gefüllt, das Bebauungsplanverfahren von diversen Experten begleiten lassen und gehe jetzt davon aus, dass dies auch vom Gericht in seiner Entscheidung gewürdigt werde. Eine Entscheidung wird in den nächsten zwei Wochen ergehen.

Die Westfälischen Nachrichten haben folgendermaßen über den Prozess berichtet: