OVG Münster: Vorläufiger Baustopp für 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn aufgehoben

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 27.12.2016 (20 B 710/16.AK) die Eilanträge zweier Kläger gegen den die 3. Baustufe legalisierenden Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln abgelehnt. Damit kann der Baubeginn nun plangemäß Anfang 2017 erfolgen.

Zwei Kläger hatten mit Eilanträgen aus dem Frühjahr 2016 die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss, der der 3. Baustufe zugrunde liegt, beantragt. Die Antragsteller wandten sich im Kern gegen die mit der Vorhabenrealisierung verbundene komplexe Umgestaltung der Bonner Straße ab der Haltestelle Marktstraße und rügten eine unzureichende Betrachtung schonenderer Alternativen. Das Oberverwaltungsgericht stellte in dem sehr sorgfältig und umfangreich begründeten Beschluss zunächst klar, dass durchaus auch umfangreiche Umgestaltungsarbeiten an Straßen von der personenbeförderungsrechtlichen Planfeststellungskompetenz umfasst sein können. Nicht zu beanstanden ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts auch die Planung der Straßenbahntrasse in einem separaten Bahnkörper. Die seitens der Vorhabengegner dagegen massiv ins Feld geführten Varianten (u. a. Mischverkehrsfläche für Pkw und Schienenbahnverkehr) brauchten als Alternative überhaupt nicht betrachtet zu werden, weil sie mit Blick auf eine völlig andere (schlechtere) Leistungsfähigkeit der Schienenbahn und stärkere Eingriffe in bestehende MIV–Beziehungen im Vergleich zu der planfestgestellten Planung zu einem gänzlichen anderen Vorhaben führen würden.

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sind nicht möglich.