Landschaftsversammlung Rheinland und CBH wehren Klage von AfD-Gruppe ab

CBH-Rechtsanwalt Dr. Jochen Hentschel hat für die Landschaftsversammlung Rheinland, dem „parlamentarischen“ Organ des Landschaftsverbands Rheinland, erfolgreich eine Klage der AfD-Gruppe in der Landschaftsversammlung abgewehrt.

Die AfD-Gruppe hatte geltend gemacht, sie sei bei den Ausschusswahlen der Landschaftsversammlung am 29. September 2014 und 21. November 2014, bei denen auf sie kein Sitz entfiel, in rechtswidriger Weise benachteiligt worden. Sie hielt den sog. Spiegelbildlichkeitsgrundsatz für verletzt. Dieser soll sicherstellen, dass die Ausschüsse eines Parlaments die Zusammensetzung des Plenums verkleinert abbilden und somit Fraktionen bzw. Gruppen in den Ausschüssen entsprechend ihrer Stärke im Plenum vertreten sind.

Die von der AfD-Gruppe auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Wahlen gerichtete Klage hatte das Verwaltungsgericht Köln abgewiesen (Az.: 4 K 774/15 VG Köln). Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte die Berufung der AfD-Gruppe gegen dieses Urteil verworfen und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen (Az.: 15 A 486/16 OVG NRW). Das Bundesverwaltungsgericht hat nun auch die entsprechende Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen (BVerwG 10 B 24.17).