Fahrverbote für Dieselfahrzeuge – Was verlangt das Urteil des BVerwG wirklich?

Am 19. Juni 2018 führen die CBH Rechtsanwälte Prof. Dr. Stefan Hertwig, Dr. Jochen Hentschel, Dr. Tassilo Schiffer und Dr. Jan Deuster gemeinsam mit dem vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ein Seminar mit dem Thema „Fahrverbote für Dieselfahrzeuge – Was verlangt das Urteil des BVerwG wirklich?“ in Köln durch.

In vielen deutschen Städten werden die geltenden Stickoxid-Grenzwerte regelmäßig und deutlich überschritten. Diesel-Fahrzeuge gelten dabei als Hauptverursacher. Das BVerwG hat am 27. Februar 2018 entschieden, dass Fahrverbote zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht nur zulässig, sondern auch geboten sind, wenn andere Maßnahmen nicht greifen. Jetzt ist die Verunsicherung auf allen Seiten groß: Zwingt das Urteil in der Praxis tatsächlich zum Erlass von Fahrverboten? Wären z.B. Plakettenlösungen unter Vermeidung von Härten, beispielsweise für Anwohner, Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Handwerker und Oldtimer, eine Lösung?

Damit fingen die Probleme für die zuständigen Behörden aber erst an, denn die verwaltungstechnische Umsetzung derartiger Fahrverbote ist keinesegs einfach und es sind zahlreiche Gegenstrategien denkbar. So sind Klagen von betroffenen Bürgern und Unternehmen zu erwarten, deren Dieselfahrzeuge aus den Verbotszonen ausgesperrt werden. Es steht schließlich bei Fahrverboten eine empfindliche Einschränkung von Grundrechten zur Diskussion.

Das Seminar bietet eine Orientierung und diskutiert die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten.